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FEUERWEHRPLÄNE
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden von der Feuerwehr oder dem zuständigen Brandschutzamt gefordert. In der Regel bestehen diese aus einem schriftlichen Teil, der Objektbeschreibung, sowie den jeweiligen Lage-, Geschoss- & Übersichtsplänen und enthalten alle brandschutztechnischen Angaben, welche die sofortige Orientierung und die Einleitung von Brandbekämpfungs- bzw. Rettungsmaßnahmen durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr ermöglichen. Sie werden bei der örtlichen Feuerwehr und ggf. an der Brandmeldezentrale sowie in digitaler Form beim Kunden hinterlegt.
Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen nach den geltenden gesetzlichen Normen und Richtlinien erstellt werden, welche in den Bereichen:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- abwehrender Brandschutz
- Gefahrenstoffe
- Arbeitsschutz
über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne müssen nach geltender Norm auf aktuellem Stand gehalten werden. Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.
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FEUERWEHRLAUFKARTEN
Feuerwehrlaufkarten werden von den zuständigen Brandschutzbehörden gefordert. Sie unterstützen die Feuerwehr beim schnellen Auffinden der einzelnen Brandmelder, von denen der Brand detektiert wurde. Für jede Meldergruppe wird eine Karte erstellt, auf der die Wege zu den einzelnen Meldern – von der Brandmelderzentrale aus – eingezeichnet sind.
Feuerwehrlaufkarten zeigen in farbiger Darstellung die Gebäudeübersicht auf der Vorderseite und den zugehörigen Melderbereich auf der Rückseite. Im Melderbereich werden Einsatzweg und Brandmelder erfasst, Außenwände und evtl. Brandabschnitte werden hervorgehoben.
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FLUCHT- & RETTUNGSWEGEPLÄNE
Flucht- und Rettungspläne zeigen die Position des Standortes und die kürzesten Wege zu den Notausgängen und Ersthilfeeinrichtungen zur Brandbekämpfung auf. Auch für Ortsunkundige wird es hiermit möglich, das Gebäude im Gefahrenfall auf schnellstmöglichem Wege zu verlassen. Eingewiesene Personen können anhand der Pläne das Gebäude systematisch evakuieren. Bei Unfällen, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind,ist es äußerst wichtig, Ruhe zu bewahren und die in einem solchen Fall nötigen Schritte zur Rettung der betroffenen Personen einzuleiten. Oftmals löst ein Unfall bei den helfenden Personen eine Panikreaktion aus, die sinnvolle, rettende Maßnahmen verzögert.
Im Brandfall ist eine Verfahrensanweisung sinnvoll, um die Erstbrandbekämpfung effektiv durchführen zu können und keinen wichtigen Schritt in der Kette zu vergessen. Die Person, die einen Entstehungsbrand bemerkt hat, kann anhand einer Verfahrensanweisung die notwendigen Schritte zur Signalisierung und zur Erstbrandbekämpfung zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten unternehmen. Wir erstellen Ihnen individuell für Ihr Objekt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl von Plänen und Verfahrensanweisungen mit modernster Technik. Ebenso übernehmen wir die Montage an den dafür vorgesehenen, sinnvollen Standorten.
- Feuerwehrplan nach DIN 14095
- Feuerwehrlaufkarte nach DIN 14675
- Fluchtwegeplan nach DIN ISO 23601