Brände entstehen häufig unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, müssen die Türen zwischen Brandabschnitten schnell und sicher schließen.
Die Nutzung von Gebäuden erfordert es jedoch zum Teil, dass Türen zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport u.ä.). Um diese Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) in geöffnetem Zustand zu halten, ist eine Feststellanlage erforderlich.
Eine Feststellanlage besteht aus:
Im Brandfall werden offengehaltene Feuer- und Rauchschutztüren dann selbsttätig geschlossen. In Deutschland bedürfen Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin.
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