FESTSTELLANLAGEN

Brände entstehen häufig unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, müssen die Türen zwischen Brandabschnitten schnell und sicher schließen.

Die Nutzung von Gebäuden erfordert es jedoch zum Teil, dass Türen zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport u.ä.). Um diese Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) in geöffnetem Zustand zu halten, ist eine Feststellanlage erforderlich.

Eine Feststellanlage besteht aus:

  • Auslösevorrichtung (verarbeitet die vom Brandmelder abgegebenen Signale)
  • Brandmelder
  • Feststellvorrichtung (Türschließer mit elektr. Feststellung oder Haftmagnet)
  • Energieversorgung

Im Brandfall werden offengehaltene Feuer- und Rauchschutztüren dann selbsttätig geschlossen. In Deutschland bedürfen Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin.